Die Frage ist, wie lange müssen die Akkus in der Solaranlage genutzt werden, bist du zum Schluss kommst, das die zu groß sind und du die dann ins E-Auto gebaut hast.
Im EEG sehe ich eine solche Frist nicht extra erwähnt.
Das heißt es könnten folgende Optionen zutreffen:
1: generell nicht erlaubt, da Zweckentfremdung
2: erlaubt nach 20 Jahren, da "Standard-Frist" für EEG-Anlagen
3: erlaubt nach 10 Jahren, da Ende der üblichen Lebensdauer und übliche Frist für die Vernichtung von Steuerunterlagen (danach keine Nachvollziehbarkeit der Steuerbefreiung mehr)
4: erlaubt nach einer anderen Frist (verschiedene Gesetze kennen verschiedene Fristen für verschiedene Vorgänge.)
Bei 2 und 3 wäre die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, da nach dieser Zeit auch die "wirtschaftlich erwartbare Lebensdauer" von Akkusystemen sich allmählich dem Ende zuneigt.
Manche hier fahren ihre BEV-Akkus und/oder Solarbatterien deutlich länger, aber im Regelsteuersatz sind Batterien spätestens nach 10 Jahren vollständig abgeschrieben. Hier greift der Unterschied zwischen der "wirtschaftlichen Lebensdauer" auf dem Papier (z.B. Restkapazität <80%) und der tatsächlichen Lebensdauer.
4 müsste vermutlich erst durch ein Gerichtsurteil klar definiert werden, ehe es Sicherheit gibt.
Wie gesagt ist das Ganze für einen (bisher fiktiven) Prüfer kaum nachvollziehbar, da üblicherweise die Akkuzellen nicht mit ihrem QR-Code oder ihrer ID auf der Rechnung einzeln ausgewiesen sind.
Ein solcher Prüfer könnte vor Ort also lediglich feststellen, dass die Batterie nicht im keller steht.
Dass ein BEV dafür zerlegt wird halte ich persönlich für unwahrscheinlich, wobei es bei sehr speziellen Rahmenbedingungne nicht ausgeschlossen werden kann, wobei sich auch da dann die Frage der nachvollziehbarkeit stellt. Auf den Zellen steht ja nicht drauf "ohne MWSt gekauft".
Die Technik für Bidirektionales Laden wäre aber relativ leicht erkennbar.
Hier sei nochmal erwähnt, dass EE-Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Stromnetz verbunden sind* idR. durch einen konzessionierten (!!!) Elektriker abgenommen und beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. (Unabhängig von Logik und Sinn - so ist die aktuelle Gesetzeslage.)
*) das ist idR. schon dann erfüllt, wenn irgendwo auf dem Grundstück ein Netzanschluss existiert. (Wieder: unabhängig von Sinn und Logik ist das aktueller Konsens der Rechtsprechung)
Fazit für
@stadtbekannter Raser :
Ohne größere (ggf. halblegale) Bastelei wirst du damit MOMENTAN einen schweren Stand haben, da das Thema sowohl in der Rechtsprechung, als auch technisch noch nicht ausreichend durchdrungen ist.
Angesichts der jüngsten Querelen in der deutschen Politik fürchte ich, dass solche Technik erst aus anderen Ländern zu uns durchschlagen muss, ehe sich da wirklich was tut.
Rein steuerrechtlich ist der Einbau von steuerbefreiten Akkuzellen in dein BEV mindestens eine Gratwanderung (und ggf. ein Präzedenzfall).